WETTER IN BÖRFINK

INFORMATIONEN

Grundlagen

Wir beziehen uns auf das rheinland-pfälzische Fischereigesetz bzw. im Sektor Tierschutz auf die entsprechenden Verordnungen. Wir setzen ein ordentliches Verhalten und Sauberkeit am Angelplatz voraus. Der Zutritt der Anlage richtet sich nach der Saison und hat strikt eingehalten zu werden.

Fliegenfischen, sowie das Handangeln mit Pose, Spirolino, etc. ist erlaubt. Alle üblichen Köder ebenfalls. Ausnahmen sind der Verbot von Drilling, Blinker und Mehrfachhaken. Mais ist unverdaulich für Forellen, sowie alle lebenden und toten Köderfische oder organische Teile. Ausgenommen sind Insekten und Maden.

Das Einfahren in die Anlage ist aufgrund des Wasserschutzgebietes und den damit verbundenen Verordnungen nicht möglich. Im Einzelfall kann ein Hänger abgestellt werden und bei Behinderungen helfen unsere Mitarbeiter durch Transport gerne weiter.

– Strikte Anweisung –

Kein Zutritt vor 6.00 Uhr!
Ab 6.00 Uhr darf die Kette zum Betreten der Anlage eigenständig entfernt werden!
Achten Sie auf die Betriebsordnung!

Der Eigentümer 



Betriebsordnung –  

  1. Der Zutritt der Anlage ist nur für aktive Angler mit gültigem Fischereischein und Tagesschein gestattet. (Ruhestörung der Angler durch Spaziergänger ist nicht gewünscht.)
  2. Eltern unterliegen ihrer unmittelbaren Aufsichtspflicht für Kinder und deren Sicherheit auf der Anlage und behalten diese in Ihrem Wirkungskreis.
  3. Der Besitz des gültigen Fischereischeins ist Pflicht. Die Regeln der Tierschutzgesetze sind strikt einzuhalten. Das Landen, Hältern und Töten von Fischen ist sachgemäß nach der Tierschutz- und Fischereiverordnung durchzuführen. Das Fischen mit Drillingen, das Reißen der Fische und Fischen mit lebenden oder toten Köderfischen ist strengstens verboten.
  4. Der Angler verpflichtet sich seinen Angelplatz sauber zu halten und allen Unrat mitzunehmen (herumfliegende Angelschnüre können für Vögel zu tödlichen Fallen werden).
  5. Handlungen unterhalb des Grenzzaunes Richtung Zuchtanlage, sowie Füttern der Hunde sind strengstens verboten.

Bei groben Verstößen gegen §§ 3, 4 und 5 wird ein Betretungsverbot ausgesprochen.

Betretungs- bzw. Öffnungszeiten:
01.04.-30.09.             07.00-16.00 Uhr
01.10.-30.11.             07.30-16.00 Uhr
01.12.-31.01.             08.00-16.00 Uhr
01.02.-31.03.             07.00-16.00 Uhr



Downloads

Strikte Anweisung
Betriebsordnung