Wir beziehen uns auf das rheinland-pfälzische Fischereigesetz bzw. im Sektor Tierschutz auf die entsprechenden Verordnungen. Wir setzen ein ordentliches Verhalten und Sauberkeit am Angelplatz voraus. Der Zutritt der Anlage richtet sich nach der Saison und hat strikt eingehalten zu werden.
Fliegenfischen, sowie das Handangeln mit Pose, Spirolino, etc. ist erlaubt. Alle üblichen Köder ebenfalls. Ausnahmen sind der Verbot von Drilling, Blinker und Mehrfachhaken. Mais ist unverdaulich für Forellen, sowie alle lebenden und toten Köderfische oder organische Teile. Ausgenommen sind Insekten und Maden.
Das Einfahren in die Anlage ist aufgrund des Wasserschutzgebietes und den damit verbundenen Verordnungen nicht möglich. Im Einzelfall kann ein Hänger abgestellt werden und bei Behinderungen helfen unsere Mitarbeiter durch Transport gerne weiter.
– Strikte Anweisung –
Kein Zutritt vor 6.00 Uhr!
Ab 6.00 Uhr darf die Kette zum Betreten der Anlage eigenständig entfernt werden!
Achten Sie auf die Betriebsordnung!
Der Eigentümer
– Betriebsordnung –
Bei groben Verstößen gegen §§ 3, 4 und 5 wird ein Betretungsverbot ausgesprochen.
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Betriebsordnung