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INFORMATIONEN

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen entsprechende der Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Hotelier ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten Aufwendungen.
  5. a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
    b) Bis zur anderweitigen Vergaben der Zimmer hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen


Bei Zimmerreservierungen in Hotels, Gasthören und Pensionen gelten folgende Rücktrittspauschalen:


Bis zum 40. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
Bis zum 21. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
Bis zum 7. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
Danach: 80 % des Reisepreises


Wir empfehlen bei längerem Aufenthalt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

 

Die AGB’s als PDF-Download finden Sie hier.